Am 21. Mai 1945 erhält die Gemeinde die Anordnung, Beutesachen abzuliefern. Dass einige Beutesachen nicht abgegeben werden konnten, da diese zu groß und zu schwer waren, bezeugt eine Meldung, die
am 30. September an das Landratsamt ging.
Demnach waren zu diesem Zeitpunkt noch vorhanden:
- 1 Lichtmaschine am alten Sportplatz, ohne Bereifung und zu schwer
- 1 Raupenschlepper am alten Sportplatz und zu schwer
- 1 Werkstattwagen am alten Sportplatz und zu schwer
- 1 Raupenschlepper am Hambacher Weg
- 3 LKW am Hermannsweg
- 4 ausgebrannte PKW am Libbacher Weg, ohne Hebevorrichtung nicht zu verladen.
- 2 ausgebrannte LKW am Libbacher Weg, ohne Hebevorrichtung nicht zu verladen.
- 1 Feldküche ohne Bereifung im Hof von Bodenheimers
- 1 Holzhackmaschine ohne Motor, bei Ferdinand August Schneider
Zugewiesen wurden:
- 2 LKW an Adolf Klein
- 1 Traktor an die Dorfgesellschaft
- 3 Pferde an August Klein, Willi Petri und Emil Heiler
(Strinzer Chronik, Band 2, Seite 69)